Die Exekutive Anordnung des Präsidenten vom 23. Januar verlangt von der neuen Arbeitsgruppe für digitale Vermögenswerte, einen umfassenden Bericht "innerhalb von 180 Tagen" nach der Anordnung vom 23. Januar vorzulegen. Konkret wird sich der Bericht auf Folgendes konzentrieren: (a) Vorschlag eines nationalen Rahmens zur Regelung der Ausgabe/Betrieb von digitalen Vermögenswerten; (b) Bewertung der Schaffung/Erhaltung eines nationalen Bestands an digitalen Vermögenswerten. Die Frist ist diesen Dienstag (22. Juli). Der Bericht könnte bereits morgen kommen.
2,39K