Es sieht so aus, als ob Bitcoin, die in Selbstverwahrung gehalten werden, NICHT als Vermögenswert für die Berücksichtigung von Wohnungsbaudarlehen gelten. Das ist ein Fehler, @pulte Selbstverwahrung grundsätzlich mit amerikanischen Werten übereinstimmt. Es ist trivial, den Besitz von BTC in Selbstverwahrung nachzuweisen. Ich erkläre Ihnen gerne, wie & helfen Sie weiter!
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